Säule 3a und 3b: der Unterschied erklärt
12. September 2026 · Redaktion
Zwei Formen, zwei Zwecke
Die private Vorsorge (3. Säule) gliedert sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Beide ergänzen AHV und Pensionskasse, funktionieren aber grundlegend verschieden.
Säule 3a – gebunden, mit Steuervorteil
Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Dafür ist das Geld gebunden: ein Bezug vor der Pensionierung ist nur in gesetzlich definierten Fällen möglich, etwa für selbstbewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz.
Säule 3b – frei, flexibel
Die freie Vorsorge kennt keine Einzahlungslimite und keine Bezugsbeschränkung. Das Kapital ist jederzeit verfügbar. Ein direkter Steuerabzug der Einzahlung ist in den meisten Kantonen nicht vorgesehen; steuerliche Vorteile können sich je nach Ausgestaltung und Kanton dennoch ergeben.
Was für wen sinnvoll ist
Wer in erster Linie Steuern sparen und langfristig vorsorgen will, nutzt zuerst den 3a-Maximalbetrag. Wer zusätzliches Kapital flexibel verfügbar halten möchte, ergänzt mit einer 3b-Lösung.
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