Säule 3a für Selbständige: das gilt
19. August 2026 · Redaktion
Höhere Limite ohne Pensionskasse
Wer selbständig erwerbend ist und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf jährlich einen deutlich höheren Betrag in die Säule 3a einzahlen als Angestellte mit Pensionskasse – begrenzt auf einen Prozentsatz des Nettoerwerbseinkommens bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag.
Warum das wichtig ist
Ohne Pensionskasse fehlt Selbständigen die zweite Säule als Vorsorgebaustein. Die höhere 3a-Limite gleicht diese Lücke teilweise aus und bietet gleichzeitig einen spürbaren Steuervorteil, da Selbständige oft in höheren Einkommensklassen besteuert werden.
Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse
Alternativ oder ergänzend können sich Selbständige freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, etwa über einen Berufsverband oder die Auffangeinrichtung. Das schafft zusätzlichen Vorsorgeschutz, senkt aber die zulässige 3a-Limite auf den Betrag für Angestellte mit Pensionskasse.
Vorbezug bei Geschäftsgründung
Wer aus einer unselbständigen in eine selbständige Erwerbstätigkeit wechselt, kann das bereits angesparte 3a-Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit vorbeziehen.
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